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Atse van der Hoek WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

GF WP Atse C. van der Hoek

 

Der Wirtschaftsprüfer und seine Mitarbeiter unterliegen den strengen Geheimhaltungspflichten der Wirtschaftsprüfer Ordnung (§43 WPO).

 

Mitarbeiter der Kanzlei werden durch eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle ihnen in ihrer Berufsausübung zur Kenntnis kommenden Daten.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende ihres Dienstverbandes hinaus.

 

Über die Webseite der Kanzlei werden keine Daten von Besuchern der Website gespeichert.

 

Die Kanzlei hat zwei Standorte in Hannover; Datenverarbeitung im Ausland findet nicht statt.