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Atse van der Hoek WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
GF WP Atse C. van der Hoek
Der Wirtschaftsprüfer und seine Mitarbeiter unterliegen den strengen Geheimhaltungspflichten der Wirtschaftsprüfer Ordnung (§43 WPO).
Mitarbeiter der Kanzlei werden durch eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle ihnen in ihrer Berufsausübung zur Kenntnis kommenden Daten.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende ihres Dienstverbandes hinaus.
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Die Kanzlei hat zwei Standorte in Hannover; Datenverarbeitung im Ausland findet nicht statt.